AGB

Vertrags­bedingungen

Zwischen  Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training und dem Kunden werden folgende verbind­liche Verein­ba­rungen getroffen. Diese gelten für alle zukünf­tigen Zusam­men­ar­beiten (im Studio, im Freien, bei sons­tigen Sport­an­lagen, zu Hause, zu Fitness­reisen etc.) es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Geschäfts­be­din­gungen. Der Kunde akzep­tiert mit der Zusam­men­arbeit von Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training diese AGB.

 

Allge­meines

Um eine optimale Trai­nings­ge­staltung zu gewähr­leisten und gesund­heit­liche Risiken auszu­schließen, wird vor Trai­nings­beginn ein Check-​Up durch­ge­führt. Diese persön­lichen Daten unter­liegen selbst­ver­ständlich der Schweigepflicht.

Bei Geschäfts­aufgabe der Personal Trainerin Nadine Reuter können keine Rest- oder Ersatz­an­sprüche geltend gemacht werden.

Medi­en­da­teien, Fotos und dergleichen, die während der Trai­nings­session entstehen, können nur mit Einver­ständnis des Kunden weiter­ge­geben werden.

 

Leis­tungen

Personal Trainerin Nadine Reuter verpflichtet sich, die Kunden im Rahmen der verein­barten Trainings- und Gesund­heits­be­treuung indi­vi­duell zu beraten und zu betreuen.

Ist keine andere Verein­barung getroffen, kann die Trainings- und Gesund­heits­be­treuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

Die verein­barte Trainings- und Betreu­ungs­leistung versteht sich als zeit­be­stimmte, dienst­ver­trag­liche Verpflichtung entspre­chend § 611 BGB.

Die Trai­nings­ein­heiten finden in den Räum­lich­keiten der Fitness First auf der Königs­allee 63–65 in 40215 Düsseldorf statt, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart.

Termin­ver­ein­barung / Stornierung

  • Alle termin­lichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Verein­barung. Diese verein­barten Termine gelten als verbindlich.
  • Termin­än­de­rungen und Termin­ab­sagen müssen tele­fo­nisch erfolgen. Email oder SMS sind nicht erwünscht, da nicht gewähr­leistet ist, dass der Trainer diese Infor­mation recht­zeitig erhält.
  • Eine Absage oder kurz­fristige Änderung des Trai­nings­termins muss spätestens 24 Stunden vor Termin­beginn durch den Kunden tele­fo­nisch erfolgt sein. Ansonsten wird die Trai­nings­einheit voll berechnet und kann nicht gut geschrieben werden. Gutschriften oder Termin­ver­schiebung  liegen hierbei unter Vorbehalt von Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training.
  • Bei Nicht­er­scheinen zum verein­barten Trai­nings­termin, wird das Honorar für eine Trai­nings­stunde voll berechnet bzw. gebucht und nicht gut geschrieben. Es können daher keine Ersatz­an­sprüche geltend gemacht werden.
  • Wird eine bezahlte Trai­nings­einheit im Voraus nach­weislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Krankheit nach­geholt werden. Es dürfen bis zu zwei Termine in einem Monat innerhalb 24 Stunden vorher abgesagt werden, alles was darüber hinaus geht, wird voll berechnet und kann nicht nach­geholt werden.
  • Bei einer kurz­fris­tigen Trai­nings­absage der Personal Trainerin Nadine Reuter können keine Ersatz­an­sprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trai­nings­ein­heiten werden gutge­schrieben oder auf Wunsch erstattet.

Dauer des Trainings

Trai­nings­ein­heiten dauern in der Regel 60 Minuten. Ein Abbruch einer Trai­nings­einheit durch den Kunden vor Ablauf der verein­barten Trai­ningszeit berechtigt nicht zur Kosten­rück­erstattung oder Zeitgutschriften.

Außen­termine

Sobald ein Termin fest­steht und zu diesem Zeit­punkt kein geeig­netes Wetter herrscht, kann der Termin durch Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training abgesagt werden. Dieser Termin kann nach­geholt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am verein­barten Ort und Zeit­punkt statt.

Bezahlung

Trai­nings­ein­heiten und Verein­ba­rungen werden im Voraus vor der ersten Trai­nings­einheit abge­rechnet, es sei denn, es sind indi­vi­duelle Verein­ba­rungen mit dem Kunden getroffen worden. Der Kunde erhält eine Rechnung über die jeweilig verein­barten Kondi­tionen. Diese ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonder­preise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training behält sich eine Änderung der Preis­ge­staltung vor und verpflichtet sich etwaige Ände­rungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkraft­treten, mitzu­teilen. Zusätz­liche Stunden können dazu gebucht werden und unter­liegen den gleichen Zahlungs­be­din­gungen. Die Über­weisung erfolgt auf das ange­gebene Konto der Personal Trainerin Nadine Reuter.

Externe Kosten

Werden aufgrund der Trai­nings­ziele und ‑wünsche des Klienten Tages­karten, monat­liche Mitglieds­bei­träge im Fitness­studio oder ähnliches erfor­derlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.

Erfordert die ganz­heit­liche Betreuung eine Behandlung durch einen Arzt oder Physio­the­rapeut, gelten die Abrech­nungs­mo­da­li­täten dieser Kooperationspartner.

Ist eine Begleitung durch den Personal Trainer auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu über­nehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

Die Anfahrts­kosten betragen pro Einheit 20Euro, welche auf den vom Kunden gebuchten Termin zuzüglich gebucht werden.

 

Haftung und Versicherung

Die Teil­nahme an Trai­nings­ter­minen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training verur­sachte Schäden, kommt nur im Falle von nach­weislich grober Fahr­läs­sigkeit oder Vorsatz in Betracht.

Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trai­ningszeit und auf dem direkten Wege von und zur Trai­nings­stätte ist Sache des Kunden. Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungs­frei­stellung. Nadine Reuter haftet nicht über die Erbringung ihrer geschul­deten Leistung hinaus für eine etwaige Nicht­er­rei­chung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

Nimmt der Klient die Leis­tungen von Koope­ra­ti­ons­partnern oder anderen von Nadine Reuter vermit­telten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verant­wortung. Nadine Reuter über­nimmt keine Gewähr­leistung für Waren und Leis­tungen, die der Klient von diesem erhalten hat.

Spei­cherung von Daten

Gemäß Paragraf 28 des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) macht Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäfts­ab­wicklung notwen­digen Daten mittels einer EDV- Anlage gemäß Paragraf 33 BDSG verar­beitet und gespei­chert werden. Persön­liche Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Gesundheit des Kunden

Der Kunde versi­chert, dass er sport­gesund ist und bei Eintritt etwaiger körper­licher Einschrän­kungen Nadine Reuter darüber unver­züglich Bescheid gibt. Im Zweifel ist bei Abschluss der Verein­barung ein Sport­me­di­ziner zu konsul­tieren. Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung für Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sigkeit begrenzt.

Gutscheine

Nach dem Kauf eines Gutscheines kann dieser nicht zurück gegeben werden. Eine Auszahlung des Wertes ist ausge­schlossen. Gutscheine müssen innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden, ansonsten verfallen sie. Der Gutschein kann an eine weitere Person über­tragen werden, jedoch nur zu dem Zeit­punkt geltenden Preisen.

Kündigung

Die Zusam­men­arbeit beginnt mit der schrift­lichen Einigung zwischen dem Kunden und Nadine Reuter Ganz­heit­liche Gesundheit und Personal Training. Die Trai­nings­ein­heiten richten sich an die verein­barte Gültigkeitsdauer.

Salva­to­rische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch­führbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurch­führbar werden, so wird dadurch die Wirk­samkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die vorste­henden Bestim­mungen gelten entspre­chend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Paragraf 139 BGB findet keine Anwendung. Als Gerichts­stand wird Düsseldorf vereinbart. Es gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland.

 

Schluss­bestimmungen

Ände­rungen, Ergän­zungen oder Neben­ab­reden bedürfen, sofern in diesen AGB‘s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirk­samkeit der Schriftform.

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